2.2 Stochastisches Modell
Der funktionale Ansatz der Ausgleichung nach vermittelnden Beobachtungen ist mit l+v=Ax (Gleichung 2.1/1) gegeben. Jeder Beobachtung l ist eine Standardabweichung zugeordnet, die das stochastische Verhalten beschreibt. Diese Standardabweichungen bilden die Diagonale der Matrix Qll. Die Gewichtsmatrix Pll berechnet sich dann aus

Da eine stochastische Unabhängigkeit der Beobachtungen vorausgesetzt ist, sind auch in der Matrix P nur die Diagonalelemente besetzt.
Die Werte der unbekannten Parameter x der Ausgleichung werden nach der Formel 2.1/3 geschätzt. Die Formel 2.2/2 gibt das stochastische Verhalten dieser Unbekannten an:

Während
in Formel 2.2/1 die Standardabweichung der Gewichtseinheit vor der Ausgleichung (a priori) darstellt, ist
in Formel 2.2/2 die empirische Standardabweichung der Gewichtseinheit nach der Ausgleichung (a posteriori) und wird berechnet aus

mit
r :Redundanz
n :Anzahl der Beobachtungen
u :Anzahl der Unbekannten
Für die Gewichts-Koeffizientenmatrix der ausgeglichenen Beobachtungen gilt

Diese Matrix geht in die Gewichts-Koeffizientenmatrix Qvv der Verbesserungen ein.

Die Diagonalelemente dieser Matrix Qvv sind für die Zuverlässigkeit, für die Suche nach kleinen groben Datenfehlern nach der Methode von Baarda (Data-Snooping) sowie für die Varianzkomponentenschätzung von Bedeutung.
Das Programm BINGO ermöglicht einen sehr differenzierten Ansatz für das stochastische Modell.
- Für die Bildmessungen können drei Sondergruppen von Punkten mit separatem Gewicht gebildet werden, so dass insgesamt vier Gruppen möglich sind.
- Alternativ können für die Bildmessungen auch unterschiedliche Gewichtsansätze in Abhängigkeit vom Bildradius eigeführt werden.
- Für alle Stereoaufnahmebedingungen gilt ein einheitliches Gewicht, das jedoch für die aus jeder Stereoaufnahme entstehenden drei Gleichungen unterschiedliche Gewichtsansätze gestattet.
- Für alle übrigen Beobachtungsgleichungen kann für jede Gleichung ein separates Gewicht angegeben werden. Von dieser Möglichkeit sollte jedoch nur soweit Gebrauch gemacht werden, wie die Umstände der Messung dieses rechtfertigen.